Verwaltung – TSV Kornburg
Öffnungszeiten Geschäftszimmer:
Jeweils Dienstag von 09:00 Uhr – 10:00 Uhr und jeden ersten Donnerstag im Monat von 19:00 Uhr – 20:00 Uhr ist das Geschäftszimmer besetzt.
Wir bitten um Verständnis, dass sich diese Zeiten auch kurzfristig ändern können ( Krankheit, Urlaub, etc.)
Für alle Vereinsmitglieder, die nicht wissen, wo sich das Geschäftszimmer des TSV Kornburg befindet, eine kleine Hilfe !
Das Geschäftszimmer befindet sich im Anbau, rechts um das Sportheim herum und die Treppe hinauf, den Gang geradeaus hinter.
Gerne könnt Ihr uns auch per email kontaktieren entweder über das Kontaktformular oder direkt über
Du hast beim Sport einen Unfall gehabt? Einen Schaden erlitten?
Dann bist du als Vereinsmitglied über unsere Sportversicherung versichert.
Bitte fülle die Schadensmeldung nach bestem Wissen und Gewissen aus und komme dann mit dem Original in unsere Geschäftsstelle. Dort erledigen wir alles weitere. Wir helfen dir gerne beim ausfüllen.
Die Schadensmeldung muss jedoch nach neuem Datenschutzgesetz vom Verletzten bzw. den Eltern/gesetzl. Vertretern vervollständigt und verschickt werden.
Für einen schnelleren Service nutze hier das Onlineformular für Unfallmeldungen
Der Verein / Verband und die verletzte Person können hier unabhängig voneinander ihre Unfallmeldung abgeben.
Formular für die Übungsleiterpauschale:
Beitragsordnung TSV Kornburg 1932 e.V.
1. Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen des Vereins werden gemäß §7 der Satzung von der Hauptversammlung festgelegt.
2. Der festgesetzte Familienbeitrag schließt alle Kinder der Familie bis 18 Jahre ein.
3. Für Mitglieder über 18 bis 27 Jahre kann Beitragsermäßigung gewährt werden, wenn sie noch in Ausbildung stehen. Dazu zählen insbesondere Schule, Studium, eine Berufsausbildung oder Freiwilligendienste wie Freiwilliges Soziales/Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst oder andere Freiwilligendienste.
Hierzu ist jährlich ein Nachweis vorzulegen, der als Antrag gilt. Dieser Nachweis ist bis zum 31.12. des Jahres vorzulegen, in dem die Ermäßigung gelten soll, bei Neueintritten zusammen mit dem Aufnahmeantrag. Bei verspäteter Vorlage oder Nichtvorlage des Nachweises besteht kein Anspruch auf nachträgliche Reduzierung des Beitrags bzw. teilweise Rückerstattungen.
Ab dem 28.Geburtstag (Vollendung des 28.Lebensjahres) ist keine Ermäßigung mehr möglich.
4. Ehrenmitglieder werden ab dem auf die Ernennung folgenden Kalenderjahr auf Antrag vom Mitgliedsbeitrag befreit.
5. Die einzelnen Abteilungen können zur Abdeckung ihrer Unkosten zusätzliche Abteilungsbeiträge und Aufnahmegebühren festlegen. Diese müssen von der jeweiligen Abteilungsversammlung im Einvernehmen mit der Vorstandschaft beschlossen werden.
6. Eintritte in Abteilungen, Austritte aus Abteilungen und Abteilungswechsel müssen schriftlich gegenüber der Geschäftsstelle angezeigt werden, damit die Abteilungsbeiträge korrekt abgebucht werden können. Es gelten die gleichen Kündigungsfristen wie für den Austritt aus dem Verein: nach §6 der Satzung ist der Austritt nur zum Ende des Kalenderjahres möglich und ist bis zum 30.09. des Kalenderjahres schriftlich zu erklären.
7. Für zusätzliche Angebote im Rahmen des Übungsbetriebes (allgemeine und spezielle Kurse, Lehrgänge, o.ä.) können vom Hauptverein oder von den Abteilungen im Einvernehmen mit der Vorstandschaft Teilnehmergebühren festgelegt werden.
8. Mitglieder sind verpflichtet, dem Verein eine Einzugsermächtigung zu erteilen, damit dieser die Beiträge im SEPA-Lastschriftverfahren einziehen kann. Bei Mitgliedern die keine Abbuchungserlaubnis erteilt und auch den Beitrag im 1. Quartal nicht bezahlt haben, wird eine zusätzliche Rechnungsgebühr von 10,- Euro für erhöhten Arbeitsaufwand berechnet.
Das Recht auf Widerspruch gegen zu Unrecht erfolgte Abbuchungen bleibt hiervon unberührt.
9. Mitglieder, die im angelaufenen Jahr eintreten, zahlen den noch anteilmäßigen Jahresmitgliedsbeitrag.
10. Kosten für Rücklastschriften und Mahnungen werden pauschal mit einer Mahngebühr von 10.- Euro berechnet.
Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt laut Vorstandsbeschluss vom 07.06.2019 mit sofortiger Wirkung in Kraft.