Hinweis:
Mitglieder die dem Verein keine Einzugsermächtigung erteilt haben, damit dieser die Beiträge im SEPA-Lastschriftverfahren einziehen kann, wird eine zusätzliche Rechnungsgebühr von 10,- Euro für erhöhten Arbeitsaufwand berechnet.
Das Recht auf Widerspruch gegen zu Unrecht erfolgte Abbuchungen bleibt hiervon unberührt.
Mitglieder, die im angelaufenen Jahr eintreten, zahlen den noch anteilmäßigen Jahresmitgliedsbeitrag.
Kosten für Rücklastschriften und Mahnungen werden pauschal mit einer Mahngebühr von 10,– Euro berechnet.